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Kostenübernahme

Private Krankenversicherung

Die Private Krankenversicherung übernimmt in den meisten Fällen die Behandlungskosten für Psychotherapie. 

Vor Therapiebeginn möchte ich Sie darum bitten, sich zunächst mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen und abzuklären, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden. Wichtig ist, dass Sie bei der Krankenkasse angeben, dass ich eine Approbation als Psychologische Psychotherapeutin habe und eine Eintragung im Arztregister vorhanden ist.

Bitte informieren Sie sich bei der Krankenkasse ebenfalls darüber, welche Antragsformalitäten hierzu erforderlich sind. 

Die Kosten der Psychotherapie richten sich ab dem ersten Gesprächstermin nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Beihilfe

Die Beihilfestelle übernimmt für beschäftigte Personen des öffentlichen Dienstes anteilig die Kosten einer Psychotherapie.

Beihilfeberechtigte Personen haben häufig eine zusätzliche private Krankenversicherung, worüber der restliche Anteil der Kosten abgedeckt werden kann.

Die Beihilfefähigkeit für Psychotherapie muss nach den probatorischen Sitzungen und vor Therapie-beginn von der Beihilfestelle anerkannt werden.

Selbstzahler

Falls Sie die Kosten einer Psychotherapie, psychologischen Beratung oder Coaching selber zahlen möchten, ist dies selbstverständlich möglich. Die Kosten richten sich ab dem ersten Gesprächstermin nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). 

 

Im Falle der Selbstzahler sind die Gesprächstermine unabhängig von Formalitäten und in der zeitlichen Gestaltung nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen flexibel. Zudem wird Ihre Krankenkasse nicht über die Gesprächstermine informiert und somit erfolgt auch keine Diagnosehinterlegung.

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